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Statuten des Sylter Mädchen-Rates - Der Sylter Mädchen-Rat dient der Hilfe für Mädchen unter 20 Jahren und setzt sich überwiegend aus Mädchen unter 20 Jahren zusammen. - Dem Rat dürfen Mädchen unabhängig von Religionszugehörigkeit, sozialer Stellung, Nationalität beitreten. Vorraussetzung ist die Anerkennung der hier aufgeführten Statuten. - Der Sylter Mädchen-Rat will 100 % Mädchenpower. - Über die endgültige Mitgliedschaft wird nach einer Probezeit von sechs Monaten gemeinsam beschlossen. - Der Sylter Mädchen-Rat wählt aus seiner Mitte drei Sprecherinnen, die ihn z.Bsp. bei offiziellen Anlässen vertreten oder nach Absprache mit dem Mädchenrat in Verhandlungen mit Dritten treten dürfen. - Die Sprecherinnen sind gebunden an die Beschlüsse des Mädchenrates auch wenn dies ihrer eigenen Meinung nicht entsprechen sollte. - Persönliche Angelegenheiten von Ratsuchenden, die im Rat besprochen werden unterliegen der Schweigepflicht. Sollte diese Regel nachweislich verletzt werden, so wird der Rat über weitere Maßnahmen gemeinsam entscheiden. - Dem Sylter Mädchen-Rat steht es offen Erwachsene ihrer Wahl als Beraterinnen hinzuzuziehen. - Die Beraterinnen werden von ihm gewählt und müssen 75% aller Stimmen auf sich vereinigen. - Der Mädchen-Rat kann den Beraterinnen das Vertrauen entziehen, hierzu bedarf es einer Abstimmung, in der 50% der Rats-Mädchen entsprechend abstimmen müssen. - Der Sylter Mädchen-Rat bietet seine Beratung natürlich kostenfrei an. - Der Rat entscheidet gemeinsam über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie über eine eventuelle Budgetierung von Geldern. - Der Sylter Mädchen-Rat berät auf Wunsch auch Eltern. - Die Postadresse für den Sylter Mädchen-Rat wird das Jugendzentrum sein - Der Sylter Mädchen-Rat ist Mitglied im Inseljugendring - Änderungen der Statuten bedürfen der Absprache und einer einfachen Mehrheit (51%)
So beschlossen am 18.10.2006
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